CORONA-Pandemie
Auch in den schwierigen Zeiten der CORONA-Pandemie sind wir weiter für Sie da. Beratungen führen wir nach Möglichkeit telefonisch oder als Videotermin via Teams durch.
Auf Wunsch ist aber auch weiterhin ein persönliches Gespräch hier in der Kanzlei möglich. Angesichts der aktuellen Entwicklung besteht keine Maskenpflicht innerhalb der Kanzleiräume mehr. Soweit Sie das Tragen einer Maske durch alle Anwesenden in der Kanzlei wünschen, teilen Sie uns dies bitte unmittelbar nach Betreten der Kanzlei mit, wir werden uns gerne danach richten.
Bitte rufen Sie an, um einen Telefontermin oder einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Hinterlassen Sie gegebenenfalls eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter, wir rufen schnellstmöglich zurück. Oder senden Sie uns eine E-Mail unter kanzlei [ad] haas-rechtsanwalt.de
Bleiben Sie gesund!!
Wir beraten und vertreten Sie in den Gebieten Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Ehe- und Familienrecht.
Wir sind auftretungsberechtigt bei allen deutschen Gerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen) und können sie daher insbesondere im Verkehrsrecht bundesweit beraten und vertreten.
Weitere Informationen finden Sie unter den einzelnen Rechtsgebieten.
Herr Rechtsanwalt Thomas Haas ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Die Rechtsanwaltskanzlei Thomas Haas & Kollegen arbeitet in Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt Yves Junker.
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