Haben Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung oder Abmahnung erhalten? Dann steht Ihnen Rechtsanwalt Haas gerne zur Seite, um Ihnen Ihre Rechte zu erläutern.
Auch in den Zeiten während bzw. nach der CORONA-Pandemie ist der Kündigungsschutz nicht außer Kraft gesetzt!!
Viele Arbeitnehmer sind heute von der Kündigung bedroht. Die betriebsbedingte Kündigung ist insbesondere in der globalen Welt zum Alltag geworden. Aber auch z.B. aus verhaltensbedingten Gründen wird zügig gekündigt - da genügt schon das "Mitgehenlassen" eines Brötchens aus der Kantine. Sind Sie zu oft krank, kann es zu einer personenbedingten Kündigung kommen. Nicht jede Kündigung hat jedoch auch Bestand vor dem Arbeitsgericht.
Bei einer Kündigung müssen bestimmte Formalien eingehalten werden - etwa die Schriftform. Das Kündigungsschutzgesetz gilt, wenn Sie in einem Betrieb mit mehr als 10 Angestellten arbeiten. Dann ist eine Frist von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung zu beachten. Die vom Arbeitgeber in solchen Fällen zu beachtende "Sozialauswahl" ist häufig sehr fehleranfällig. Nicht selten kann zumindest eine Abfindung verhandelt werden.
Auch in sogenannten Kleinbetrieben ist man als Arbeitnehmer nicht völlig schutzlos. Hier kann die Kündigung z.B. gegen die guten Sitten verstoßen.
Aber auch für Arbeitgeber steht Rechtsanwalt Haas als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Wir legen Wert darauf, beide Seiten zu vertreten, damit Sie aus der Erfahrung in allen Aspekten des Arbeitsrechts profitieren können. Wenn Sie wasserdichte Arbeitsverträge schließen, eine rechtssicherer Kündigung aussprechen oder ein korrektes Arbeitszeugnis ausstellen wollen - wenden Sie sich an uns.