Ordnungswidrigkeiten/Bußgeld - Verkehrsstrafsachen - Schadenersatz aus Unfall
Sind Sie zu schnell gefahren? Haben Sie eine rote Ampel übersehen? Wurde gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer Verkehrsstraftat oder einer Bußgeldsache / Ordnungswidrigkeit eingeleitet? Ein Fehler ist schnell gemacht. Eine Reihe von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten kann im Straßenverkehr begangen werden. Gerade viele Straftaten werden als Kavaliersdelikt angesehen, sind es aber nicht. Haben Sie einen Anhörungs-/Vernehmungsbogen oder gar bereits einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl erhalten, ist Rechtsanwalt Haas als Fachanwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner für Sie.
Es gibt im Straßenverkehr viele Arten, wie man mit dem Gesetz in Konflikt geraten kann:
Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Unterschreiten des vorgeschrieben Abstandes, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Überfahren einer roten Ampel, Autofahren unter
Alkohol- oder Drogeneinfluß, ein durch Übermüdung verursachter Verkehrsunfall, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne KFZ-Versicherung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht,
Unfallflucht) - all das sind Situationen, in denen sich ein Verkehrsteilnehmer unerwartet schnell befinden kann. Es drohen empfindliche Bußgelder, Geldstrafen, manchmal sogar Freiheitsstrafen,
Fahrverbote bis zu drei Monaten oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis und - nicht zuletzt - Punkte in Flensburg.
Sprechen Sie mit Rechtsanwalt Haas, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorgeworfen wird. In einem ersten Beratungsgespräch kann Ihnen allgemein die weitere Vorgehensweise dargestellt werden. Nach Einsichtnahme in die Bußgeld- oder Ermittlungsakte können dann konkret die weiteren Maßnahmen und die drohenden Folgen besprochen werden.
Rechtsanwalt Haas ist insbesondere in Bußgeldsachen / Ordnungswidrigkeiten bundesweit tätig. Er nimmt ferner auch Terminvertretungen für Kolleginnen und Kollegen bei Gerichten in Köln und Umgebung wahr und konnte so seine Erfahrungen vor Gericht weiter ausbauen.
Auch wenn Sie einen Verkehrunfall hatten und Ihr Fahrzeug beschädigt oder - noch schlimmer - Sie dabei verletzt wurden, steht Ihnen Rechtsanwalt Haas als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Auch wenn Sie selbst den Unfall nicht verursacht haben und alles völlig klar erscheint, tauchen oft große Probleme auf. Auch werden berechtigte Ansprüche allein aus Unwissenheit oft zum Teil nicht geltend gemacht.
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