Rechtsanwalt Thomas Haas ist seit 1998 in der eigenen Kanzlei tätig. Seit 2005 ist er berechtigt, den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen.
Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Straßenverkehrsrecht (Bußgeldsachen, Strafsachen, Unfallsachen), im Arbeitsrecht sowie im Familienrecht.
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